

Aktuell:
Uns erreichen immer wieder Fragen, ob Kinder und Jugendliche (die nicht in der Jagdausbildung sind) bei uns mit Schusswaffen schießen dürfen? Hierzu verweisen wir auf die aktuelle DJV-Schießstandordnung Seite 49. Kurz zusammengefasst:
unter 12 Jahren ist keine Schießen erlaubt
14 bis unter 18 Jahre bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner gestattet werden. Dies gilt jeweils nur, wenn der Sorgeberechtigte jeweils schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist.
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