Aktuell:

Uns erreichen immer wieder Fragen, ob Kinder und Jugendliche (die nicht in der Jagdausbildung sind) bei uns mit Schusswaffen schießen dürfen? Hierzu verweisen wir auf die aktuelle DJV-Schießstandordnung Seite 49. Kurz zusammengefasst:

  • unter 12 Jahren ist keine Schießen erlaubt

  • 12 bis unter 14 Jahre mit Luftdruck-, Federdruck- und Co2-Waffen erlaubt
  • 14 bis unter 18 Jahre bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner gestattet werden. Dies gilt jeweils nur, wenn der Sorgeberechtigte jeweils schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist.

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