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Treffen der Jägerinnen MV

Jägerinnenschießen MV am 06.06.2026

Herzliche Grüße von allen Teilnehmerinnen des Jägerinnen-Schießens am 06.06.2026 an das Team des Schießstandes „Am Mühlbach" Karow e. V. mit einem riesengroßen Dankeschön für die wunderbare und lehrreiche Zeit auf dem Schießstand.
Insgesamt 13 Jägerinnen der Community Jägerinnen MV haben mit Freude und Begeisterung verschiedene Disziplinen des jagdlichen Schießens auf diesem modernen Platz absolviert und wurden von Thomas Kruse und Thomas Schuldt dabei einfühlsam und fachkompetent unterstützt. Nicht nur den Beiden, sondern insbesondere auch Daniela Jakschewski sagen wir Danke für die Planung, Organisation und Betreuung vor Ort, immer in enger Zusammenarbeit mit mir als Initiatorin des Jägerinnen-Schießens.
Ein willkommener Bonus und eine wunderbare, verbindende Umrahmung der Veranstaltung waren das gemeinsame Kaffeetrinken mit selbstgebackenem Kuchen zu Beginn und das abschließende gemeinsame Grillen. Hierbei unterstützte meine Freundin Anja Emmerich uns tatkräftig in der Durchführung, ohne sie wäre die Küche „untergegangen“, wir sagen vielen Dank!

Allen Teilnehmern und Helfern hat es überaus gut gefallen. Insbesondere das jagdlich-freundschaftliche Miteinander und der rege, lockere Austausch haben Alle bereichert. Einstimmig wurde beschlossen, das Jägerinnen-Schießen auf dem Schießstand Karow zu wiederholen und zu einer guten, alljährlichen Tradition werden zu lassen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen in 2027.

 

Katrin Böttcher (Text und Inhalt)

 

Aktuell:

Uns erreichen immer wieder Fragen, ob Kinder und Jugendliche (die nicht in der Jagdausbildung sind) bei uns mit Schusswaffen schießen dürfen? Hierzu verweisen wir auf die aktuelle DJV-Schießstandordnung Seite 49. Kurz zusammengefasst:

  • unter 12 Jahren ist kein Schießen erlaubt

  • 12 bis unter 14 Jahre mit Luftdruck-, Federdruck- und Co2-Waffen erlaubt
  • 14 bis unter 18 Jahre bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner gestattet werden. Dies gilt jeweils nur, wenn der Sorgeberechtigte jeweils schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist.

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